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Sammlermünzen-Ausgabe in Rostocks Bundesbank: 25-Euro-Adventskranz-Münze für Sammler - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
Für die einen ist es eine reine Geldanlage, für andere ein beliebtes Hobby: Am Donnerstag (21. November 2024) steht die Ausgabe einer neuen Sammlermünze an. Das Geldstück in Silber stimmt ein auf Weihnachten.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Do., 07:07 Uhr
Rostock (PIHR) - Die Polizeiinspektion Rostock warnt erneut vor der Gefahr durch Love-Scamming-Betrügereien, nachdem ein 71-jähriger Mann aus Rostock Opfer eines solchen Betrugs wurde und rund 23.000 Euro an unbekannte Täter überwies. Nach den bisherigen Ermittlungen nahmen die Betrüger im Juli diesen Jahres über eine...
Quelle: HRO-News.de | Mo., 14:01 Uhr
Plakat: 2. Adventssingen auf dem Markt Reutershagen am 1. Dezember 2024 | Foto: Sozialausschuss des Ortsbeirates Reutershagen/Hansestadt Rostock
Rostock-Reutershagen (HRPS) - Der Sozialausschuss des Ortsbeirates Reutershagen lädt zum 2. Adventssingen auf dem Markt Reutershagen ein. Am ersten Adventsonntag, 1. Dezember 2024, von 16 bis 19 Uhr werden Danny Buller und der Kinderchor „Lutherkids“ der St.-Andreas-Gemeinde mit allen, die dabei sind, viele Weihnachtslieder singen. Der...
Quelle: HRO-News.de | Mo., 06:14 Uhr
Grafik-Ausstellung im Kulturhistorischen Museum Rostock. | Foto: Helena Ruff/Hansestadt Rostock
Rostock-Stadtmitte (HRPS) - Grafik-Ausstellung im Kulturhistorischen Museum Rostock. | Foto: Helena Ruff Das Kulturhistorische Museum Rostock lädt alle Rostockerinnen und Rostocker am Donnerstag (21. November 2024) um 17 Uhr zu einer Führung durch die aktuelle Sonderausstellung „Grafik: Eine Frage der Form. Teil 3: Von Mense bis Scharff“...
Quelle: HRO-News.de | Mo., 11:05 Uhr
Die Crew des historischen Feuerlöschbootes FLB 40/3 kann jetzt 50.000 Euro für die eigene Jugendarbeit ausgeben.
Quelle: NDR.de | Fr., 17:21 Uhr
Rostock (PIHR) - In der Zeit vom 15.11.2024, 22:40 Uhr, bis zum 16.11.2024, 13:00 Uhr, kam es in der Rostocker Augustenstraße, Höhe Hausnummer 29, zum Diebstahl einer Regenbogenflagge. Nach bisherigem Kenntnisstand lösten bisher unbekannte Täter die Flagge, welche vor einem Wohnhaus an einem Mast angebracht war und entwendeten...
Quelle: HRO-News.de | Mo., 13:14 Uhr
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Rostock (HRPS) - Der traditionelle Weihnachtsbaumverkauf in der Rostocker Heide startet in diesem Jahr am Nikolaustag. Vom 6. bis 21. Dezember 2024 werden die Bäume täglich (außer sonntags) von 9 bis 16 Uhr und - solange der Vorrat reicht - an der Alten Forstbaumschule in Rostock-Hinrichshagen, Am Jägeracker 19 (Straße Richtung...
Quelle: HRO-News.de | Mi., 13:25 Uhr

Rostock beachtet Brandschutzrecht

Rostock (hrps) • „Die Berichterstattung in einer Tageszeitung suggeriert eine ungenügende Prüfung und Ausführungskontrolle bei brandschutzrechtlichen Belangen und unterstellt eine Gefährdungslage in öffentlichen Neubauten. Das ist keineswegs der Fall. Richtig ist, dass die Bauaufsicht in Rostock ihren Prüfpflichten rechtskonform zu nahezu bundesweit einheitlichen Verfahrensvorschriften nachkommt. Die Mitarbeiter und  Mitarbeiterinnen im Bauamt und im Brandschutz- und Rettungsamt haben die erforderliche Qualifikation“, so Holger Matthäus, Senator für Bau und Umwelt der Hansestadt Rostock.

Die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) regelt gesetzlich den Umgang mit sämtlichen baulichen Anlagen und Bauprodukten. Danach gelten allgemeine Anforderungen an die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, welche nicht gefährdet werden dürfen.

Die Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Geltungsbereich der Landesbauordnung überwachen die unteren Bauaufsichtsbehörden. Diese Aufgabe nimmt in Rostock das Bauamt wahr. Das Gesetz fordert die Ausstattung der Behörde mit ausreichend geeigneten Fachkräften. Die Personalausstattung der Hansestadt Rostock wird diesen Anforderungen gerecht.

In jedem Genehmigungsverfahren wird auf der Grundlage der Landesbauordnung ein Prüfungsumfang durch den Gesetzgeber transparent vorgeschrieben. Dieser umfasst auch sämtliche bautechnischen Nachweise, wie den Standsicherheitsnachweis, den Brand-, Schall-, Wärme- und Erschütterungsschutz gem. § 66 LBauO M-V. Der Antragsteller ist verpflichtet, alle erforderlichen Bauvorlagen gem. Bauvorlagenverordnung mit dem Bauantrag vorzulegen. Die notwendigen Qualifikationen der Entwurfsverfasser und Sachverständigen, welche für die Bauherren tätig werden, sind in § 65 LBauO M-V geregelt. Danach gibt es z. B. auch für besondere Bauvorhaben erhöhte Anforderungen an die Personen, die die notwendigen bautechnischen Brandschutznachweise für die Bauherren erstellen.  Informationen hierüber sind im Verzeichnis der im Land Mecklenburg-Vorpommern anerkannten Prüfingenieure für Brandschutz in der Bekanntmachung des Ministeriums für Verkehr, Bau und Landesentwicklung vom 2. August 2010- VIII 310 - VM - 516.245 veröffentlicht.

Nicht für alle Bauvorhaben sieht das Gesetzt eine Prüfpflicht der Brandschutznachweise durch die Bauaufsicht vor. Sehr wohl aber für Bauten der sog. Gebäudeklasse 5 oder bei Sonderbauten (u.a. Schulen, Verkaufsstätten > 800 m²).

Im Zuge jedes Genehmigungsverfahrens werden durch das Bauamt die entsprechenden Fachämter beteiligt. Auch das Brand- und Rettungsschutzamt gibt nach einer Prüfung der Bauvorlagen eine Stellungnahme zu den öffentlich-rechtlichen Belangen zum Brandschutz, vor Erteilung der Baugenehmigung ab.

Gemäß § 81 LBauO M-V ist eine Bauüberwachung für bestimmte Baumaßnahmen durch die untere Bauaufsichtsbehörde vorgesehen, welche der Überprüfung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen und die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten von Bauherren und Planern dient. Auch diese Aufgabe erfüllt die Verwaltung mit geeignetem
Fachpersonal.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Stadt | Fr., 16.01.1970 - 02:41 Uhr | Seitenaufrufe: 305
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