Mehrere Flüchtlinge ohne Ausweispapiere am Wochenende im Bereich des Seehafens aufgegriffen
Rostock-Übersehhafen (BPHR) • Insgesamt konnten von Freitag bis Sonntag durch die Bundespolizei im Seehafen Rostock 12 Personen ohne jegliche Ausweispapiere oder die die Aufenthaltsdauer ihres Visums überschritten haben festgestellt werden. In diesem Zusammenhang wurden auch gegen weitere fünf Personen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Schleusung bzw. zur Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt eingeleitet.
Bereits am Freitagnachmittag wurde ein schwedischer PKW durch Bundespolizisten überprüft. Der schwedische Fahrer konnte sich ausweisen, seine Mitfahrer, drei iranische Staatsangehörige, hatten jedoch keine Reisepapiere bei sich. Die Ermittlungen ergaben, dass die Männer über Albanien und Ungarn nach Schweden geschleust werden sollten. Bei der einen Person handelte es sich offensichtlich um den Sohn des mutmaßlichen Schleusers. Die anderen Beiden sollten für ihre Schleusung jeweils 5.000 Euro zahlen. Einen Teilbetrag in Höhe von 2.000 Euro zahlten sie in Albanien und die restlichen 3.000 Euro sollten in Hamburg bzw. in Schweden gezahlt werden.. Die Ermittlungen gegen den mutmaßlichen Schleuser dauern an. Die drei iranischen Staatsangehörigen wurden nach gestellten Schutzersuchen an die zentrale Aufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Horst / Nostorf weitergeleitet.
Gegen 03.00 Uhr am Sonntag wurden vier mongolische Staatsangehörige im Seehafen Rostock durch eine Streife der Bundespolizeiinspektion Rostock aufgegriffen. Deren Plan, mit einer Fähre nach Skandinavien zu gelangen, konnte vereitelt werden. Mitgeführte Dokumente belegten, dass sie Tags vorher in Aachen bereits aufgriffen wurden. Deshalb nahmen die Beamten aus Rostock Verbindung mit den Kollegen in Aachen auf. Die Ermittlungen ergaben, dass am Samstagnachmittag gegen 16.15 Uhr eine Streife der Bundespolizei in Aachen die Personen bereits auf der Bundesautobahn BAB 44, in einen zuvor aus Belgien eingereisten PKW, kontrollierten. Fahrer war ein 25-jähriger Mongole, der sich ordnungsgemäß mit einem mongolischen Pass und einen spanischem Aufenthaltstitel ausweisen konnte. Mitfahrer waren eine 27- und 41-jährige Frau und ein 30-jähriger Mann mit vermutlich chinesischer Abstammung, die lediglich französische Asylbescheinigungen zur Kontrolle vorlegen konnten. Wegen des Verdachtes der unerlaubten Einreise und der Einschleusung von Ausländern wurden die Personen durch die Aachener Kollegen mit zur Dienststelle genommen. Die Überprüfung in Frankreich bestätigten die Angaben zu den Personen. Nach der Anzeigenerstattung wurden die unerlaubt eingereisten Personen aufgefordert, sich nach Frankreich zurückzubegeben. Hierfür erhielten sie eine Grenzübertrittsbescheinigung, die sie nach ihrem Eintreffen in Frankreich bei einer deutschen Auslandvertretung abgeben sollten. Doch nach dem Motto, die Katze kann das Mausen nicht lassen, fuhr der vermeintliche Schleuser mit seinen drei Begleitern jedoch nicht in Richtung Frankreich, sondern in den Norden Deutschlands.
Nach dem jetzigen Aufgriff in Rostock wurde gegen die Personen eine Ausreiseuntersagung, außer nach Frankreich, ausgesprochen.
Der vermeintliche Schleuser wurde aufgefordert sich unverzüglich nach Spanien zu begeben.
Bei allen anderen Aufgriffen handelte es sich um Personen, die die Gültigkeitsdauer ihres Visums überschritten hatten. U.a. handelte es sich hierbei um einen serbischen, einen türkischen, zwei mazedonische, einen albanischen und einen somalischen Staatsangehörigen sowie um vier Staatenlose, die jeweils nach Beendigung der Anzeigenaufnahme die Dienststelle verlassen durften und ihre Weiterreise antraten.
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Polizeibericht | Sa., 17.01.1970 - 10:23 Uhr | Seitenaufrufe: 148« zurück zur News-Übersicht