Betrauung der RSAG zur Sicherstellung der Fährverbindung
Fähre Kabutzenhof – Gehlsdorf
Rostock (RSAG) • Die RSAG hat seit 1. März 2015 die wirtschaftliche Verantwortung für den Fährverkehr auf der Linie Kabutzenhof/Schnickmannstraße – Gehlsdorf von der Hansestadt Rostock übertragen bekommen. So hat es die Hansestadt Rostock in ihrem Bürgerschaftsbeschluss am 25. Februar 2015 festgelegt. Die Finanzierung des bisherigen städtischen Zuschusses ist nun im Konzern der RVV abgesichert. Die Durchführung des Fährbetriebs erfolgt weiterhin durch die antaris Seetouristik & Wassersport GmbH, die vom Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung MV eine Konzession von zehn Jahren erhalten hat.
Zwischen dem Fährbetreiber antaris und der RSAG wurde ein Kooperationsvertrag unterzeichnet, der die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten regelt:
Die RSAG sorgt demnach für die Integration des Fährverkehrs in das bestehende ÖPNV Angebot, vertritt den Fährverkehr im Verkehrsverbund Warnow (VVW) und übernimmt die wirtschaftliche Verantwortung für den Fährverkehr. Antaris ist verantwortlich für die Durchführung eines ordnungsgemäßen und sicheren Fährbetriebs nach dem Wasserverkehrs- und Hafensicherheitsgesetz MV.
Die Betrauung trat am 1. März 2015 in Kraft und erfolgt für eine Laufzeit von zehn Jahren bis zum 28. Februar 2025.
Für die Fahrkunden wird sich auf den ersten Blick nichts ändern. Der aktuelle Fahrplan bleibt bestehen. Schritt für Schritt möchte die RSAG die Fahrgastinformation verbessern. Informationen zum Fährausfall erhalten Fahrkunden über die Service-Nummer der RSAG unter 0381/ 802 1900 oder online abrufbar unter www.rsag-online.de.
Hintergrund:
Während die Fähre Warnemünde – Hohe Düne ohne städtischen Zuschuss eigenwirtschaftlich von der Reederei Weiße Flotte GmbH betrieben wird, ist ein eigenwirtschaftlicher Fährbetrieb auf der Linie Kabutzenhof/Schnickmannstraße – Gehlsdorf aufgrund des Fahrplanumfangs und des anzuwendenden Fährtarifs des VVW nicht möglich. Im Jahr 2014 betrug der städtische Zuschuss rund 76.000 Euro. Die Hansestadt Rostock ist als Aufgabenträgerin für die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV im Stadtgebiet zuständig. Die bisherige Genehmigung der antaris GmbH lief bis zum 28. Februar 2015. Das Auslaufen dieser Genehmigung nahm die Hansestadt Rostock zum Anlass, die RSAG mit dem Betreiben dieser Fährverbindung ab 1. März 2015 zu betrauen. Damit sorgt die Hansestadt Rostock für einen nachhaltigen, wirtschaftlich tragbaren Fährbetrieb im Interesse der Fahrgäste.
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Verkehr | Sa., 17.01.1970 - 13:00 Uhr | Seitenaufrufe: 147« zurück zur News-Übersicht