Rostock setzt künftig auf elektrisch betriebene Laubblasgeräte
Rostock (HRPS) • Pflegearbeiten in Rostocks Grünanlagen waren bisher oft mit Lärm, Geruchs- und Staubemissionen sowie einem hohen Benzinverbrauch verbunden. Die Einsatzzeiten sind deshalb gesetzlich stark eingeschränkt. Immer wieder war der Geräteeinsatz auch Anlass zu Bürgerbeschwerden. "In einem sehr intensiven Arbeitsprozess wurden verschiedene Varianten geprüft. Das Ergebnis ist vorzeigbar - wir gehen damit in unserer Stadt neue Wege!", informiert Holger Matthäus, Senator für Bau und Umwelt. Obwohl elektrisch betriebene Laubblasgeräte bei der Anschaffung fast das Siebenfache kosten, amortisieren sich diese durch erheblich niedrige Betriebskosten bereits nach etwa eineinhalb Jahren.
Die elektrisch betriebenen Geräte sind geräuscharm, geruchlos, und umweltfreundlich. Es gibt keine Startprobleme bei Hitze und Kälte, keine Transportprobleme schwerer Kraftstoffkanister, die Geräte sind nahezu wartungsfrei und vibrationsarm. Da Ostseestrom zum Aufladen der Akkumulatoren verwendet wird, besteht auch eine zertifizierte CO2-Freiheit. "Die Entscheidung ist daher folgerichtig: Für alle 16 alten mit Verbrennungsmotor betriebenen Geräte werden in den kommenden Jahren bis 2018 im Rahmen der Ersatzbeschaffung ausschließlich neue elektrisch betriebene Geräte beschafft", betont Senator Holger Matthäus.
Den Kolleginnen wird zudem die schwere körperliche Arbeit erleichtert.
Senator Holger Matthäus: "Bei diesem Umrüstungskonzept gewinnen alle: die Umwelt, die Gesundheit der Kolleginnen und die Stadtkasse." Bei der Vergabe von Grünpflege an Dritte wird zukünftig die Nutzung elektrisch betriebener Pflegetechnik ein Auswahlkriterium sein.
Für die Pflege von Rasenflächen und Spielanlagen ist der Einsatz von Technik unverzichtbar. Das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege setzt Laubblasgeräte zum Zusammenblasen von Laub auf Rasenflächen und zum Zurückblasen von Rasenschnitt von Rad- und Gehwegen ein. Zurzeit sind Flächen im Gesamtumfang von 850 ha in der Verwaltung des Amtes, wobei 80 ha von der Laubbefreiung betroffen sind sowie 40 ha zur Pflege an Dritte vergeben werden. Die Abarbeitung mit herkömmlichen Laubbesen ist nur auf Kleinstflächen machbar. Der ausschließliche Einsatz von Laubbesen für alle Arbeiten ist auf Grund des begrenzten Pflegepersonals und der hohen körperlichen Anstrengungen nicht vertretbar.
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Umwelt & Natur | Sa., 17.01.1970 - 13:18 Uhr | Seitenaufrufe: 134« zurück zur News-Übersicht