4. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes wird breit diskutiert
Rostock (HRPS) • Der Entwurf für die 4. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes wurde jetzt von der Stadtverwaltung vorgelegt und wird in den kommenden Wochen in den Ortsbeiräten und zwei Ausschüssen sowie von der Bürgerschaft diskutiert und beraten. Darüber hinaus haben alle Schulen und der Landkreis Rostock sowie Stadtschüler- und Stadtelternrat das Dokument zur Diskussion erhalten. Darüber informiert Steffen Bockhahn, Senator für Jugend und Soziales, Gesundheit, Schule und Sport und zugleich 2. Stellvertreter des Oberbürgermeisters. "Die Schulentwicklungsplanung ist das zentrale Element unserer städtischen Entwicklung im Bildungsbereich.
Wir zeigen auf, wie wir ein Angebot für alle machen, das gut erreichbar und sehr vielfältig ist. Ich wünsche mir eine intensive Befassung durch alle Beteiligten und eine konstruktive Debatte", so der Senator.
Der zwei Bände mit zusammen fast 700 Seiten umfassende Bericht enthält zahlreiche, sehr detaillierte Aussagen zu den einzelnen Schulen. Die Hansestadt Rostock verfügt über ein vielfältiges und auch inhaltlich sehr breit aufgestelltes Schulnetz, das auch in Zukunft stabil sein wird und die unterschiedlichsten Bedarfe an Allgemeinbildung erfüllen kann.
Im Gegensatz zu den 1990er und 2000er Jahren sind wesentliche Kapazitätsveränderungen nicht mehr zu erwarten, auch wenn die zu erwartenden Schülerinnen- und Schülerzahlen sowie die detaillierten Anforderungen im Zuge der weiteren Inklusion noch nicht abschließend eingeschätzt werden können.
Nach dem Entwurf werden bisher drei wesentliche Änderungen erfolgen. An der Jenaplanschule soll es künftig auch eine Sekundarstufe II geben. Die Schule am Alten Markt als Sprachheilpädagogisches Förderzentrum soll zu einer Grundschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache umgewandelt werden.
Und das Förderzentrum am Schäferteich soll mangels Schülern aufgelöst werden.
Eine Beschlussfassung ist zwingend in der Bürgerschaftssitzung im Juli erforderlich, damit eine Genehmigung durch das Ministerium noch rechtzeitig erfolgen kann. Anderenfalls wäre es kaum möglich, die geplanten Änderungen zum Schuljahr 2016/2017 umzusetzen.
Der Entwurf durchläuft nunmehr ein breites Beteiligungsverfahren.
Nachdem die Voten der zu beteiligenden Gremien eingeholt wurden, wird ein Nachtrag zur Beschlussvorlage gefertigt. Diesem wird eine Synopse beigefügt, aus der sämtliche Anregungen und Änderungen hervorgehen. Auf diese Weise wird größtmögliche Transparenz über möglicherweise erfolgte Änderungen hergestellt.
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Bildung | Sa., 17.01.1970 - 23:44 Uhr | Seitenaufrufe: 65« zurück zur News-Übersicht