Bequemlichkeit endet in Schnellbremsung
Rostock-Kasseboom (BPHR) • Was dem einen seine Bequemlichkeit oder Badespaß ist, kann für andere fatale Folgen haben. Immer wieder müssen die Beamten der Bundespolizei ausrücken, weil Unbelehrbare sich und auch andere durch ihr Verhalten gefährden. Einen Schwerpunkt in den Sommermonaten bildete hier die Geinitzbrücke, welche als Eisenbahnbrücke über die Warnow quert und immer wieder dazu genutzt wird, um von dort in die Warnow zu springen oder das Überqueren der Brücke als Abkürzung zu nutzen. Dass dies nicht nur ein Badespaß ist, sollte jedem klar sein. Der Aufenthalt im Gleisbereich ist nicht nur verboten, sondern lebensgefährlich. So auch wieder am gestrigen Nachmittag (31.08.2016) gegen 16:15 Uhr. Der Triebfahrzeugführer der S-Bahn 91462 bemerkte bei Annäherung der Geinitzbrücke, dass sich mittig auf der Brücke eine Person im Gleisbereich befindet. Daraufhin leitete dieser unverzüglich eine Schnellbremsung ein und brachte hierdurch die S-Bahn im vorderen Drittel der Brücke zum Stehen. Zum Zeitpunkt der Bremsung befuhr die S-Bahn die Strecke mit einer Geschwindigkeit von knapp 80 Stundenkilometern und kam nach ca. 100 Metern zum Stillstand. Die männliche Person versteckte sich zunächst hinter einem Brückenpfeiler und entfernte sich dann von der Brücke in Richtung Stadt. Im Zug befindliche Reisende wurden nicht verletzt und kamen mit dem Schrecken davon.