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Quelle: NDR.de | Fr., 07:27 Uhr
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Quelle: HRO-News.de | Mi., 22:58 Uhr
Jeden Abend sei hier Alarm, berichtet ein Security-Mitarbeiter am Rewe im Rostocker Stadtteil KTV. Alkohol, Drogen, Randale seien normal. Trauriger Höhepunkt: Eine Messerstecherei vor wenigen Tagen. So könne es nicht weitergehen, sagt auch der Chef de...
Wegen gesundheitlicher Probleme ist ein Mann am Sonnabend (16. November) am Steuer zusammengebrochen. Sein Auto rollte führerlos über die Fahrbahn und beschädigte unter anderem eine Bushaltestelle. Der Mann und seine Beifahrerin (73) wurden schwer verl...
Er sackte bei der Fahrt mit einem Herzstillstand zusammen. Retter kämpfen um sein Leben.
Abfallbehälter dürfen nicht behindern
Rostock (HRPS) • Abfallbehälter sind grundsätzlich auf dem Grundstück unterzubringen.
Das regelt die Abfallsatzung der Hansestadt Rostock unter § 14, Absatz (2). Die Behälter dürfen nur kurzzeitig zum Zweck der Leerung auf dem Gehweg abgestellt werden. Ist kein Gehweg vorhanden und lässt es die Verkehrssituation zu, können die Behälter kurzzeitig auch auf der Straße zur Leerung bereitgestellt werden, so das Amt für Umweltschutz. Die Abstellung muss jedoch so erfolgen, dass Fahrzeuge, Radfahrer und Fußgänger nicht behindert oder gefährdet werden. Dabei ist in der Abfallsatzung geregelt, dass die Bereitstellung frühestens ab 20 Uhr am Abend vor dem Leerungstag erfolgen darf. Spätestens am Abend des Leerungstages sind die Behälter dann wieder auf das Grundstück zurückzustellen.
Linktipp: Häufig gestellte Fragen zur Abfallwirtschaft werden unter der Internetadresse www.rostock.de/umweltamt
oder unter folgendem Direktlink beantwortet: http://rathaus.rostock.de/sixcms/media.php/144/H%C3%A4ufig%20gestellte%20Fragen%20zur%20Abfallentsorgung.62878.pdf
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Umwelt & Natur | So., 18.01.1970 - 04:12 Uhr | Seitenaufrufe: 87« zurück zur News-Übersicht
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