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Handlungsfähige Einsatzkräfte müssen Infrastrukturen schützen können

Rostock (HRPS) • Der mögliche komplexe Ausfall von Infrastruktureinheiten und die Folgen für das öffentliche Leben standen im Mittelpunkt einer Zusammenkunft, die gestern (17. Mai 2017) unter Leitung von Senator Dr. Chris Müller im Brandschutz- und Rettungsamt stattfand. "Ein Black-out, also ein Stromausfall über einen längeren Zeitraum, ist ein fast nicht zu beherrschendes Ereignis. Umso wichtiger ist es, die Betreiber so genannter kritischer Infrastrukturen zu sensibilisieren und mit möglichen Folgen vertraut zu machen", unterstreicht Senator Dr. Chris Müller. An dem Erfahrungsaustausch mit den Fachleuten der Stadtverwaltung nahmen Vertreterinnen und Vertreter von Versorgungsunternehmen in Rostock, von Energieversorgern und der Landesregierung teil.

Für die Stadtverwaltung liegt der Schwerpunkt in solchen Situationen insbesondere darin, dass die Kräfte der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr ihrem Versorgungsauftrag nachkommen können. "Wenn nichts mehr funktioniert, dann müssen die Einsatzkräfte der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und auch die Katastrophenschutzeinheiten weiter ausrücken können. Gerade in diesen Situationen erwarten die Menschen in unserer Stadt Hilfe und Unterstützung", so Senator Dr. Chris Müller. "Vieles wird dann aber nicht mehr so funktionieren, wie wir es gewohnt sind. Deshalb müssen wir uns bestmöglich auf ein solches Szenario vorbereiten. Es stellt sich nicht die Frage, ob ein solches Szenario eintritt, sondern wann." Weitere Veranstaltungen zu diesem Themenkomplex sollen folgen.

Infrastrukturen sind komplexe Systeme, von denen eine Vielzahl von Versorgungsfunktionen abhängen. In unserer modernen Gesellschaft sind fast alle Versorgungssysteme von kritischen Infrastrukturen abhängig.
Sie sind nicht nur alltäglichen Störungen und Gefahren, sondern auch Extremereignissen ausgesetzt, zum Beispiel durch Naturgefahren, technischem oder menschlichem Versagen oder vorsätzlichen Akten. Häufig sind Infrastrukturen voneinander abhängig; z.B. ist bei einem Ausfall der Stromversorgung auch die Informations- und Telekommunikationstechnologie betroffen und umgekehrt.

Im vergangenen Jahr wurde ein neues Gesetz über den Katastrophenschutz in Mecklenburg-Vorpommern verabschiedet.  In Paragraph 13a finden dort erstmals die Kritischen Infrastrukturen Erwähnung. Damit soll erreicht werden, dass die vernetzte und technisch hoch sensible Gesellschaft, auch in Krisensituationen ihrer Versorgungsaufgabe gerecht wird.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Gesundheit & Soziales | So., 18.01.1970 - 08:18 Uhr | Seitenaufrufe: 63
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