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Mit seinem nachhaltigen Konzept für seine Rügener Baumschule hat Florian Wolf beim OZ-Existenzgründerpreis gewonnen. Dafür gab es Lobeshymnen im Medienhaus der OSTSEE-ZEITUNG in Rostock. Der Wirtschaftsminister lobte zudem den Mut der jungen Gründer.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Mi., 16:38 Uhr

Herbstaktion zur Grünschnittabfuhr

Rostock (HRPS) • Die diesjährige Herbstaktion zur Grünschnittabfuhr wird am 18. Oktober 2017 durchgeführt, teilt das Amt für Umweltschutz mit. Im Auftrag der Hansestadt Rostock fährt die Stadtentsorgung Rostock GmbH Kleinmengen an Baum- und Gehölzrückschnitt von bewohnten sowie von gärtnerisch genutzten Grundstücken mit einer Bündelsammlung ab. Für die Abfuhr entstehen keine zusätzlichen Kosten, da diese bereits mit der Abfallgebühr gedeckt sind.

Die Stadtentsorgung Rostock GmbH bittet darum, die Abholung direkt beim Kundendienst unter der Rufnummer 4593100 anzumelden. Anmeldungen für die Grünschnitt-Bündelsammlung  sind ab sofort möglich. Der Grünschnitt ist am Abfuhrtag gebündelt am Straßenrand zugänglich abzulegen. Die Bündel müssen verschnürt und zum Tragen geeignet sein und dürfen nicht in Säcken, Tüten  etc. verpackt werden. Für eine gute Handhabung ist die Bündelgröße auf maximal 50 Zentimeter im Durchmesser beschränkt. Die Bündellänge darf 1,50 Meter und das Gewicht zehn Kilogramm nicht überschreiten. Die Anzahl der Bündel pro Grundstück ist auf zehn beschränkt.

Bei größeren Mengen erfolgt die Abholung mittels Container. Hierfür können ganzjährig Termine unter Telefon 4593100 vereinbart werden. Um die Volumen der Container voll auszulasten, empfiehlt es sich, dass Eigentümer von benachbarten Grundstücken diese gemeinsam nutzen.
Grünschnitt aus Rostocker Kleingartenanlagen, die Mitglied im Verband der Gartenfreunde e.V. sind, wird zweimal im Jahr über Großcontainer entsorgt. Hier übernimmt der Vorstand die Abstimmung zum Abfuhrtermin mit dem Entsorger. Für die Direktanlieferung können ganzjährig auch weiterhin die vier Recyclinghöfe der Hansestadt Rostock genutzt werden.


Da in der Hansestadt Rostock diese organisierte Abfuhren erfolgen, Sammelmöglichkeiten über Bio-Tonnen und Laubsäcke bestehen und Grünschnitt auf den Recyclinghöfen abgegeben werden kann, ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen laut Abfallsatzung verboten.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Umwelt & Natur | So., 18.01.1970 - 11:35 Uhr | Seitenaufrufe: 174
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