Nach Fahrverbot Führerschein nicht abgegeben
Rostock-Überseehafen (BPHR) • Bereits am Samstag, den 16.12.2017 konnten die Beamten der Bundespolizei im Seehafen einen Fahrer eines rumänischen Kleintransporters ermitteln, dessen Führerschein beschlagnahmt werden sollte.
Dem Mann wird vorgeworfen im Oktober 2015 auf der BAB 5 auf der Strecke von Kassel nach Frankfurt die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 50 km/h überschritten zu haben.
Daraufhin wurde gegen den Mann, ein Bußgeldbescheid in Höhe von 194,50 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat angeordnet, das seit dem 29.04.2016 wirksam war.
Der Aufforderung zur Abgabe seines Führerscheines ist er nicht nachgekommen. Dieser wurde nunmehr von den Beamten der Bundespolizei beschlagnahmt. Zudem war die Zahlung des Bußgeldbescheides auch noch offen.
Zusätzlich wird nun wohl noch ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis hinzukommen.
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Polizeibericht | So., 18.01.1970 - 13:26 Uhr | Seitenaufrufe: 124« zurück zur News-Übersicht