Drei Fahndungstreffer, Pässe vergessen und Fahrausweis verfälscht
Rostock (BPHR) • Gleich drei Mal blinkte der Fahndungscomputer bei Kontrollen der Bundespolizei am gestrigen Samstag, den 24.02.2018 am Hauptbahnhof und im Seehafen Rostock auf.
Gegen 13:45 Uhr war es ein 20-jähriger Deutscher, der ohne Fahrausweis den Intercity aus München nutzte. Barmittel konnte er auch nicht vorweisen und konnte somit die Nachlöse auch nicht zahlen. Bei der Überprüfung der Personalien stellten die Beamten dann fest, dass gegen den Mann neun Fahndungsausschreibungen bestanden . Gesucht wurde er u.a. als Zeuge und Auskunftsperson, wegen Vortäuschen einer Straftat, Sachbeschädigung und Beleidigung.
Im Seehafen Rostock war es zunächst ein 28-jähriger rumänischer Staatsangehöriger, der den Beamten bei einer Kontrolle auffiel und von der Staatsanwaltschaft Verden wegen Diebstahls gesucht wurde.
Nachdem von beiden Personen die aktuelle Wohnanschrift ermittelt wurde, konnten diese die Dienststelle verlassen.
Anders erging es einem bulgarischen Staatsangehörigen bei der Kontrolle im Seehafen. Gegen ihn lag ein Untersuchungshaftbefehl wegen Betruges des Amtsgerichtes Oberhausen vor. Er wurde festgenommen und nun entscheidet der Haftrichter über den Fortbestand der Haft.
Zudem wurden zwei afghanische Staatsangehörige nach ihrer Einreise aus Schweden ohne Pässe festgestellt. Gegenüber den Beamten gaben sie an ihre Pässe vergessen zu haben. Nach der Fertigung einer Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz und Erhebung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1000,- schwedischen Kronen (ca. 100,- Euro) traten sie ihre Rückreise nach Schweden an.
Mit einem verfälschten Fahrausweis war ein junger Mann in der S-Bahn unterwegs. Bei der Kontrolle der Fahrausweise durch Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes der Deutschen Bahn AG konnte Unregelmäßigkeiten an der Fahrkarte festgestellt werden. Diese verständigten die Bundespolizisten. Von diesen konnte vor Ort festgestellt werden, dass das Gültigkeitsdatum des Tickets verändert wurde. Nun muss er sich wegen des Verdachts der Urkundenfälschung und des Erschleichens von Leistungen verantworten.
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Polizeibericht | So., 18.01.1970 - 15:05 Uhr | Seitenaufrufe: 188« zurück zur News-Übersicht