Mietpreisbremse für Greifswald und Rostock geht in die Verbandsanhörung
Rostock/Greifswald (MEIL) • Die Verordnung zur Einführung der Mietpreisbremse in Rostock und Greifswald wird jetzt Verbänden zur Anhörung vorgelegt. Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung (29.05.2018) den Weg dafür freigemacht. Dies ist ein entscheidender Schritt zur Umsetzung des Landtagsauftrags vom Januar 2017, in diesen Städten nach bundesgesetzlichen Vorgaben die Mietpreisbegrenzung einzuführen.
Die beiden Universitäts- und Hansestädte hatten die Einführung der Mietpreisbremse angefragt, um den steigenden Preisen in ihren Mietwohnungen zu begegnen. Das für Bau zuständige Energieministerium hat sich intensiv mit ihren Eingaben beschäftigt und ist zu dem Schluss gekommen, dass in beiden Städten ein angespannter Wohnungsmarkt im Sinne des Paragraphen 556d des Baugesetzbuches vorliegt.
"Die Mietpreisbremse ist ein sinnvolles Instrument, um die Symptome eines engen Mietwohnungsmarktes kurzfristig zu lindern. Insbesondere in den Städten Greifswald und Rostock sind Mietsteigerungen ein großes Problem für die Menschen", würdigte Energieminister Christian Pegel dieses Instrument. Gleichzeitig betonte er, dass die Städte an der Linderung der eigentlichen Ursache arbeiten müssen: "Sie müssen zusätzlichen und bezahlbaren Wohnraum in ausreichender Zahl zur Verfügung zu stellen." Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt v. a. Wohnungsunternehmen dabei mit seinem Programm "Wohnungsbau Sozial". 2017 mit einem Budget von mehr als 15 Millionen Euro erfolgreich angelaufen, stellt das Land 2018 und 2019 jeweils mehr als 20 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung, um den Bau neuer, kostengünstiger Wohnungen zu fördern.
"Mit Blick auf unser Programm begrüße ich es sehr, dass der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung die Bundeshilfen für sozialen Wohnungsbau in den Ländern auch 2020 und 2021 fortsetzen wird. Dies ermöglicht uns eine Fortsetzung unseres Programmes auf hohem Niveau", erklärte der Minister in diesem Zusammenhang weiter.
Die Anhörung der Verbände erfolgt nun über den Sommer. Nach der Einarbeitung eventueller Änderungen entscheidet das Kabinett voraussichtlich im Herbst erneut über die Verordnung, die anschließend in Kraft treten könnte.
Bislang nutzen zwölf Bundesländer die Ermächtigung des Bundes, Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt zu bestimmen. Die Mietpreisbremse gilt in diesen nur für neue Wohnungsmietverträge. Bestehende Mietverträge werden über die Bestimmungen im Bundesgesetzbuch geschützt. Die Mietpreisbremse gilt für fünf Jahre und ausschließlich für Kommunen mit einem angespannten Wohnungsmarkt, bei denen die Wohnungsnachfrage das Angebot übersteigt.
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Lokales | So., 18.01.1970 - 17:20 Uhr | Seitenaufrufe: 122« zurück zur News-Übersicht