Polizeiliche Maßnahmen zur Regulierung der Ausbreitung des Coronavirus
Rostock/Mecklenburg-Vorpommern (PIHR) • Die Landesregierung hat verschiedene Maßnahmen gegen die Corona-Ausbreitung erlassen. Viele Bürger sind sensiblisiert, vermehrt gehen Hinweise auf vermeintliche Verstöße gegen die geltenden Vorschriften bei der Polizei ein. Diesen Hinweisen geht die Polizei nach.
Im Bereich des Präsidiums Rostock wurden bisher 29 Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz festgestellt. Dabei gibt es keine regionalen Schwerpunkte. Die Palette der Verstöße umfasst u.a. private Feierlichkeiten, touristische Vermietung sowie die Öffnung von Geschäften.
Ein bemerkenswertes Phänomen sind die durch Anwohner gemeldeten Treffen kleinerer Gruppen von Kindern und Jugendlichen. Offenbar gelingt es nicht allen Eltern den Bewegungsdrang oder auch den pubertären Widerspruchsgeist der Sprösslinge zu kontrollieren. In solchen Fällen werden nicht nur die Betroffenen belehrt, sondern auch deren Erziehungsberechtigte.
Die Polizei weist nochmals darauf hin, dass die derzeitigen Einschränkungen das Ziel haben, die Verbreitung des Coronavirus zu verringern. Das Polizeipräsidium Rostock appelliert noch einmal, die erlassenen Beschränkungen zum Schutz aller einzuhalten.
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Polizeibericht | Mo., 19.01.1970 - 09:19 Uhr | Seitenaufrufe: 133« zurück zur News-Übersicht