Vorsorgliche Quarantäne für Lütten Kleiner Kita "Sonnenkinderhaus"
Rostock-
Lütten Klein (HRPS) • Für die Lütten Kleiner Kindertagesstätte "Sonnenkinderhaus" hat das Gesundheitsamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock eine vorsorgliche Quarantäne ab 18. November 2020 verfügt. Diese wird über eine Allgemeinverfügung durch die Hanse- und Universitätsstadt bekannt gegeben. Bisher wurden in der Einrichtung drei Sars-CoV-2-Infektionen bestätigt. Um das Cluster einzugrenzen und weitere Infektionen zu verhindern, wurden die 137 dort betreuten Kinder, 30 Erzieherinnen und Erzieher sowie zehn dort derzeit im Praktikum Beschäftigte bis zum 27. November 2020 in Quarantäne versetzt. Eine Hortgruppe mit 27 Kindern befindet sich seit 17. November 2020 in Quarantäne.
Das Gesundheitsamt wird nun die weiteren Maßnahmen koordinieren. Ein Termin zur Testung auf SARS-CoV-2 wird bekannt gegeben.
Die Eltern und Geschwister sind keine Erstkontakte und unterliegen auch nicht besonderen Schutzmaßnahmen. Ein Elternteil bzw. ein Erziehungsberechtigter hat die Möglichkeit, zur Betreuung des Kindes zu Hause zu bleiben.
Erwerbstätige Eltern und Pflegeeltern, die ihr Kind betreuen müssen und dadurch einen Verdienstausfall erleiden, können auf der Grundlage einer entsprechenden Allgemeinverfügung, die vom Gesundheitsamt erlassen wird, nach § 56 Infektionsschutzgesetz Entschädigung beantragen.
Allgemeine Informationen: www.rostock.de/pandemie
Informationen zu Entschädigungen und Antrag: Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V https://www.lagus.mvregierung.de/Soziales/Soziales_Entschaedigungsrecht/Infektionsschutzgesetz/
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Gesundheit & Soziales | Mo., 19.01.1970 - 15:00 Uhr | Seitenaufrufe: 176« zurück zur News-Übersicht