Mehrere Haftbefehle vollstreckt
Rostock-Überseehafen (BPHR) • Gleich drei Haftbefehle konnte die Bundespolizeiinspektion Rostock in den letzten Tagen vollstrecken. Zunächst war es am Freitag eine 35-jährige Rumänin, die durch Kräfte der Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheit der Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt am Seehafen Rostock bei ihrer Einreise aus Dänemark kommend kontrolliert wurde. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung stellten die Beamten dann fest, dass die Frau per Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Duisburg gesucht wurde. Sie hatte eine Geldstrafe, zu der sie wegen Diebstahls verurteilt wurde, in Höhe von insgesamt 400,- EUR nicht gezahlt. Nachdem die Frau die Geldstrafe nebst Kosten in Höhe von 478,50 EUR zahlte, konnte sie ihre Reise wieder fortsetzen.
Ebenso erging es einem 26-jährigen Rumänen, welcher am Samstagabend bei der Ausreise nach Dänemark am Seehafen Rostock durch Polizeibeamte des Bundespolizeireviers Rostock Seehafen kontrolliert wurde. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg hatte ihn per Haftbefehl ausgeschrieben, weil er eine Geldstrafe, zu der ihn das Amtsgericht Nürnberg wegen Erschleichens von Leistungen verurteilt hatte, nicht zahlte. Nun hatte er die Wahl: entweder für 20 Tage ins Gefängnis oder die Geldstrafe in Höhe von insgesamt 400,- EUR zu bezahlen. Da er über ausreichend Barmittel verfügte, konnte er die Geldstrafe von 400,- EUR bezahlen, so dass ihm das Gefängnis erspart blieb und auch er seine Reise fortsetzen konnte.
Anders hingegen erging es einem 24-jährigen Rumänen. Polizeibeamte des Bundespolizeireviers Rostock Seehafen stellten diesen am heutigen Montagmorgen bei der Einreise in einem im internationalen Reiseverkehr fahrenden Bus mit der Fähre aus Schweden kommend fest. Das Amtsgericht Syke hatte ihn wegen gemeinschaftlichen, gewerbsmäßigen Diebstahls zu 90 Tagessätzen à 8,- EUR verurteilt. Da auch er diese Geldstrafe bislang nicht gezahlt hatte, hat ihn die Staatsanwaltschaft Verden am 24.04.2019 per Haftbefehl zur Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe ausgeschrieben. Der junge Mann konnte die Geldstrafe in Höhe von insgesamt 720,- EUR nicht zahlen, so dass er in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt verbracht wurde.
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Polizeibericht | Mo., 19.01.1970 - 19:10 Uhr | Seitenaufrufe: 18« zurück zur News-Übersicht