Mehrere Drogenverstöße am Herrentag
Rostock/Umland (BPHR) • Insgesamt vier Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz wurden am Herrentag durch die Bundespolizei festgestellt und zur Anzeige gebracht.
Gegen Mittag war es ein 20-jähriger Deutscher, der den Bundespolizisten im Rahmen einer Überwachungstreife in der S-Bahn von Rostock nach Warnemünde auffiel. Als dieser die Beamten erkannte, wurde er sichtlich nervös. Zudem fiel den Beamten merklicher Geruch von Betäubungsmittel auf, woraufhin sie den Mann einer Kontrolle unterzogen. Hierbei fanden sie zunächst eine Tüte mit ca. 1,2 gr. Cannabis und eine Tüte mit ca. 4,5 gr. einer weißen Substanz. Laut den Aussagen des Mannes sollte es sich bei der Substanz um Heroin handeln. Eine weitere Tüte mit ca. 57 gr. Cannabis konnten die Polizisten versteckt in der Unterhose des 20-Jährigen auffinden. Am Abend war es dann ein 45-Jähriger, der dem Zugpersonal des Regionalzuges RE 4317 von Hamburg nach Rostock auffiel. Der Mann beantwortete keine Fragen, zeigte keine Reaktionen und blickte Stur in eine Richtung. Nach Ankunft des Zuges am Hauptbahnhof Rostock machte das Zugpersonal am Bahnhof befindliche Bundespolizisten auf die Person aufmerksam. Diese erkannten sofort, dass sich der Mann in einer hilflosen Lage befand und Symptome wie starkes Zittern zeigte. Bei der Durchsuchung des Mannes zum Auffinden von Ausweisdokumenten fanden die Beamten eine Tüte mit weißem Pulver, wobei es sich hier vermutlich um Betäubungsmittel handelte. Aufgrund des Gesundheitszustandes wurde ein Rettungswagen angefordert und der Mann in eine Klinik verbracht.
Zudem konnten bei zwei weiteren deutschen Staatsangehörigen im Alter von 25 und 27 Jahren geringe Menge Betäubungsmittel (Cannabis) aufgefunden werden. Die Männer befanden sich zum Zeitpunkt der Kontrollen auf dem Hauptbahnhof Rostock bzw. in der S-Bahn von Rostock nach Güstrow und fielen den Bundespolizisten durch Verstöße wegen des Nichtragens eines Mund-Nasen-Schutzes auf. Bei dem 25-Jährigen konnten die Beamten im Rahmen der Belehrung zur Einhaltung der Corona Bestimmungen im geöffneten Rucksack ein Glas mit Cannabisblüten erkennen und beim 27-Jährigen eine Cannabisblüte auffinden.
In allen Fällen wurde das Betäubungsmittel sichergestellt bzw. beschlagnahmt und Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Polizeibericht | Mo., 19.01.1970 - 19:16 Uhr | Seitenaufrufe: 17« zurück zur News-Übersicht