Steigende Corona-Fallzahlen: Gesundheitsamt informiert über Quarantäne-Fristen
Rostock (HRPS) • Aufgrund des starken Anstiegs von Corona-Infektionen muss das Rostocker Gesundheitsamt ab 1. Februar 2022 seinen Arbeitsaufwand anpassen. Eine kurzfristige telefonische Kontaktaufnahme der positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Personen durch das Gesundheitsamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock kann angesichts der Vielzahl der Betroffenen nicht mehr erfolgen. Gegenwärtig verzögert sich bereits die Bearbeitung. Neben der eigentlichen Information über das positive Testergebnis erfolgen ab dem 1. Februar keine generellen mündlichen telefonischen Anordnungen mehr.
Auch das Ende der Isolierung wird nicht mehr behördlich angeordnet. Die Quarantäne wird automatisch nach dem 10. Tag der Quarantäne ohne zusätzliche Tests beendet. Da es nicht möglich ist, die Vielzahl von Fällen durch das Gesundheitsamt zu beobachten, haben alle Personen, die Symptome entwickeln oder nach Ablauf der Quarantäne noch nicht körperlich fit sind, bei ihrem Hausarzt eine Krankschreibung zu veranlassen. Dazu sollten sie zunächst telefonischen Kontakt mit der Arztpraxis aufnehmen. In diesem Gespräch sollte geklärt werden, ob sie sich zu einer medizinischen Untersuchung persönlich vorstellen müssen oder die Krankschreibung per Post von der Arztpraxis zugestellt wird.
Sorgerechtsschreiben werden nicht übermittelt. Die Eltern können über ihre Krankenkasse die zusätzlichen Tage zur Betreuung der Kinder in Anspruch nehmen. Dazu reicht die zugestellte schriftliche Anordnung der Quarantäne.
Personen, die keine Krankheitszeichen haben, können sich ab dem 7. Tag freitesten. Dies ist in den Testzentren oder Apotheken möglich. Ein PCR-Test ist nicht notwendig. Sofern ein negatives Ergebnis mitgeteilt wird, kann die Quarantäne sofort beendet werden. Die negativen Befunde sind an die E-Mail-Adresse freitestung@rostock.de zu übermitteln.
Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe dürfen sich nur mit PCR ab Tag 7 freitesten.
Für positiv getestete Personen ist im § 1 a, Abs. 8 der Corona-Landesverordnung M-V festgeschrieben, wie sie sich zu verhalten haben. Nach Erhalt der Bestätigung müssen sie sich 10 Tage am Haupt- oder Nebenwohnsitz oder einer anderen Unterkunft absondern. Schulen, Kindertagesstätten oder Kindertagespflegestellen dürfen sie nicht betreten. Ihnen ist nicht gestattet, Personen zu empfangen, die nicht zum Hausstand gehören.
Die Arbeitgeber von positiv getesteten Personen sind aufgefordert, die Information des Betroffenen über den Test anzuerkennen und sich bitte zu gedulden, bis das Schreiben des Gesundheitsamtes ordnungsgemäß zugestellt wurde. Dieser Zeitraum kann bis zu 10 Tage betragen. Das bedeutet auch, dass die Quarantäne zwischenzeitlich beendet sein kann.
Informationen für Einwohnerinnen und Einwohner um Umgang mit der Pandemie sind auch auf der Internetseite unter der Adresse www.rostock.de/pandemie veröffentlicht.
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Gesundheit & Soziales | Di., 20.01.1970 - 01:33 Uhr | Seitenaufrufe: 30« zurück zur News-Übersicht