Stadt startet erste Sofortmaßnahmen zum Energiesparen
Rostock (HRPS) • Die Anstrahlung öffentlicher Gebäude in Rostock wird in den kommenden Tagen sukzessive zurückgefahren. Darüber informiert Dr. Chris von Wrycz Rekowski, Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters. "Dies ist eine erste und für alle sichtbare Maßnahme, um Energie einzusparen. Insgesamt etwa 30 Gebäude und Sehenswürdigkeiten sind davon betroffen, darunter das Rathaus, Stadttore und Teile der Stadtmauer, Kirchen, Denkmale, Plastiken, besondere Wandmalereien, der Warnemünder Leuchtturm und die historischen Kräne im Stadthafen. Der Zeitpunkt der Abschaltung hängt von den jeweiligen konkreten technischen Gegebenheiten ab. Weitere Vorschläge werden derzeit geprüft, bewertet und zusammengestellt", so der amtierende Oberbürgermeister. "Wir alle sind als Stadtgesellschaft aufgerufen, Energie zu sparen. Die Stadtverwaltung wird dabei wichtige Beiträge leisten."
Von den 173 in Verantwortung der Kommune betriebenen Lichtsignalanlagen in Rostock sind bereits 101 Anlagen auf LED-Technik umgerüstet, so dass eine Abschaltung kaum Energiespareffekte haben würde. Dennoch wird derzeit überprüft, ob der Nachtbetrieb der einzelnen Anlagen erforderlich ist. "Unfallhäufungsstellen werden nicht betroffen sein", versichert Dr. Chris von Wrycz Rekowski. "Wir wollen aber auch in diesem Bereich künftig auf smarte Technik setzen."
Darüber hinaus ist geplant, im Hallenschwimmbad "Neptun" nach der aktuellen Instandsetzungspause die Badewassertemperatur um zwei Grad abzusenken. Entsprechende Prüfungen laufen derzeit.
Alle Ämter und Organisationseinheiten der Stadtverwaltung wurden aufgefordert, in den kommenden Tagen weitere Energiespar-Vorschläge in ihren jeweiligen Bereichen zu erarbeiten. Nach Sichtung und Bewertung sollen weitere Maßnahmen noch im August folgen. Im September sind eine Klimakonferenz und mehrere Veranstaltungen in unterschiedlichen Stadtteilen geplant, bei denen es um effizientes Energiesparen geht.
Viele Städte in Deutschland erarbeiten aktuell kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen, um Gas und Strom einzusparen. Die Bandbreite reicht dabei von Temperaturabsenkungen in Gebäuden und Bädern bis hin zu Priorisierungen von Aufgaben im Gebäudemanagement. Dabei müssen die Maßnahmen auch haftungsrechtlich geprüft werden. So geben Arbeitsstättenrichtlinien einzuhaltende Parameter vor. Auch Ordnungs- und Sicherheitsaspekte müssen ausreichend berücksichtigt werden.
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Energie | Di., 20.01.1970 - 05:50 Uhr | Seitenaufrufe: 40« zurück zur News-Übersicht