Verkehrskontrollen mit Schwerpunkt Zweiradfahrer
Rostock (PIHR) • Mit dem Themenschwerpunkt "Zweiradfahrer im Blick" gehen die monatlichen Kontrollen der Kampagne "Fahren.Ankommen.LEBEN" in eine neue Runde:
Im gesamten Land werden Polizeibeamte verstärkt die Zweiradfahrer - Rad, Moped, Motorrard, Roller - im Blick haben. Zum einen stehen Kontrollen an Unfallschwerpunkten im Fokus sowie in Bereichen, in denen regelmäßig zum Beispiel der Radweg verkehrsgefährdend in falscher Richtung benutzt wird. Zum anderen sollen Rad- und Rollerfahrer auch für mögliche Gefahren auf dem Rad bzw. Roller sensibilisiert werden.
In Stralsund findet am Strandband an der Sundpromenade am heutigen Donnerstag zwischen 15:00 und 17:30 Uhr eine Präventionsveranstaltung statt. Dabei sind Fahrradcheck, Aufklärung zur Fahrradsicherheit und Gespräche mit den Bürgern rund ums Fahrrad geplant.
Im Jahr 2021 sind in MV insgesamt 1.526 Fahrradfahrer verunglückt. Darunter befanden sich 178 Pedelecfahrer, was einem Anteil von zwölf Prozent entspricht. Zudem verunglückten vier S-Pedelecfahrer.
Im Jahr zuvor (2020) verzeichnete MV noch 1.668 verunglückte Radfahrer (davon 173 Pedelecfahrer* und zwei S-Pedelecfahrer).
2019 lag die Anzahl der verunglückten Radfahrer noch bei 1.675 (davon 117 Pedelecfahrer und ein S-Pedelecfahrer).
Zusammenfassend lässt sich allerdings feststellen, dass die Anzahl der verunglückten Pedelecfahrer steigt, was auf ein gestiegenes Nutzungsverhalten zurückzuführen ist.
Wir raten grundsätzlich jedem Zweiradfahrer:
- verkehrssichere Räder kaufen und nutzen
- Bremsen, Reifen, Beleuchtung regelmäßig warten
- Helm tragen (Bei Radfahrern jeglichen Alters
dringend empfohlen!)
- vor allem bei Dunkelheit, Dämmerung oder zum
Beispiel bei Starkregen oder Nebel gut sichtbare, reflektierende Kleidung tragen
- defensive und vorausschauende Fahrweise
- besonders vorsichtig an Kreuzungen und bei
Einmündungen sein
- Teilnahme an Fahrsicherheitstrainings (Kinder können
Fahrradparcours absolvieren)
Übrigens müssen Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr auf Gehwegen fahren, Kinder bis zehn Jahre dürfen es. Wer die Jungen und Mädchen als Aufsichtsperson (also mind. 16 Jahre alt) auf dem Rad begleitet, darf ebenfalls mit auf dem Gehweg fahren. Wie immer gilt hier natürlich die gegenseitige Rücksichtnahme - auch in Bezug auf Fußgänger.
*Pedelecs sind Räder mit Trethilfe und einem elektromotorischen Hilfsantrieb, S-Pedelecs ist die weiterentwickelte Variante mit der eine Fahrgeschwindigkeit von etwa 45 Stundenkilometern erreicht werden kann.
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Polizeibericht | Di., 20.01.1970 - 06:40 Uhr | Seitenaufrufe: 77« zurück zur News-Übersicht