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Plakat Warntag - Foto: Hansestadt Rostock
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Quelle: HRO-News.de | Sa., 16:00 Uhr
Cover Flusslinien - Katharina Hagena | Foto: Verlag Kiepenheuer & Witsch/Hansestadt Rostock
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Quelle: HRO-News.de | Mo., 13:08 Uhr

Was kommt in die Gelbe Tonne?

Warum Verbraucherinnen und Verbraucher den Müll trennen sollten

Rostock (HRPS) • Ein Blick in die Gelben Tonnen zeigt oftmals, dass Irrtümer zum Thema Mülltrennung immer noch weit verbreitet sind. Von den in Deutschland jährlich rund 2,6 Millionen Tonnen über die Gelben Tonnen und Säcke gesammelten Materialien sind etwa 70 Prozent Verpackungen und durchschnittlich 30 Prozent nicht richtig entsorgter Restmüll (Quelle:
Duale Systeme). Restmüll, der falsch in die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack gelangt, erschwert den Sortierprozess erheblich und kann das Recycling unmöglich machen.

Vermehrt werden auch Altbatterien und Akkus in der Gelbe Tonne gefunden. Sie stellen bei dieser unsachgemäßen Entsorgung eine Gefahr dar. Durch mechanische Beschädigungen können gasförmige oder flüssige Stoffe austreten, welche stark reizend, brennbar oder sogar giftig sein können. Altbatterien, auch Hochleistungsbatterien, gehören in die Batterie-Sammelboxen im Handel und können auf allen Rostocker Recyclinghöfen ohne zusätzliche Kosten in haushaltsüblichen Mengen abgegeben werden.

Je besser die Haushalte trennen, desto mehr Wertstoffe aus Verpackungsabfällen bleiben diesem Kreislauf erhalten: Verpackungsmüll, der in die Restmülltonne eingeworfen wird, wird verbrannt und geht dem Rohstoffkreislauf unwiederbringlich verloren.

Viele denken, Plastik gehört in die gelbe Tonne – das stimmt nicht immer. In den Gelben Sack und die Gelbe Tonne gehören nur Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Aluminium, Weißblech und Verbundmaterialien z.B. Getränkekartons. Sie sollten vollständig entleert sein, damit die Materialien im Sortierprozess sauber voneinander getrennt werden können. Ein Ausspülen der Verpackungen ist nicht erforderlich, da im anschließenden Verwertungsprozess ohnehin eine industrielle Reinigung erfolgt.

Vermehrt anfallende Verkaufsverpackungen können über den zugelassenen Gelben Sack der dualen Systeme entsorgt werden. Er ist in allen Ortsämtern, in der Gebührenstelle am Petridamm 26 und auf den Recyclinghöfen kostenfrei erhältlich. Der Gelbe Sack ist am Abfuhrtag neben der Gelben Wertstofftonne verschlossen bereitzustellen.

So genannte "stoffgleiche Nichtverpackungen", also Produkte aus dem gleichen Material, die keine Verpackungen sind - wie beispielsweise eine Küchenschüssel aus Kunststoff oder Spielzeug aus Kunststoff müssen über den Restmüll oder große Teile als Sperrmüll entsorgt werden. Der Grund dafür, dass die Entsorgungssysteme für Verkaufsverpackungen ausschließlich den dualen Systemen Verpackungen vorbehalten sind, liegt in der Finanzierung. Die Inverkehrbringer haushaltsnah anfallender Verkaufsverpackungen (Hersteller und Handel) finanzieren deren Entsorgung über Lizenzgebühren an die Betreiber der privaten dualen Systeme. Für die Entsorgung des Restmülls hingegen erhebt die Kommune Gebühren.

"Mit richtiger Mülltrennung kann jeder mit wenig Aufwand einen wichtigen Beitrag für die Umwelt und den Klimaschutz leisten", sagt Umweltsenator Holger Matthäus. "Wertvolle Ressourcen werden dem Wertstoffkreislauf wieder zugeführt." Jede Tonne Recyclingkunststoff, die anstelle von neu produziertem Kunststoff zum Einsatz kommt, vermeidet zwischen 1,5 und 3,2 Tonnen klimarelevanter Treibhausgase (Quelle: Öko-Institut Freiburg).

Die dualen Systeme in Deutschland organisieren die Sammlung, Sortierung und Verwertung gebrauchter Verkaufsverpackungen, damit die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Recyclingquoten erreicht werden.

Verpackungsabfälle aus der Gelben Tonne und dem Gelben Sack gelangen in einen Wertstoffkreislauf und werden zum größten Teil wieder zur Herstellung neuer Produkte verwendet. Hierzu bringen die Entsorgungsunternehmen sie zunächst vollständig in Abfallsortieranlagen, die in Deutschland flächendeckend vorhanden si nd. Dort werden sie nach Materialien sortiert, Restmüll und nicht Verwertbares aussortiert und alle verwertbaren Abfälle werden dann dem Recycling zugeführt. Das 2019 in Kraft getretene Verpackungsgesetz hat ab 1. Januar 2022 die Recyclingquoten weiter erhöht. Seitdem sind die dualen Systeme dazu verpflichtet, dass mindestens 90 Prozent aller Glas-, Weißblech- und Aluminiumverpackungen, Papier, Pappe und Karton sowie 63 Prozent aller Kunststoffverpackungen aus dem Gelben Sack und der Gelben Tonne recycelt werden.

Fragen zur Gelben Tonne (Beratungsleistungen, Bereitstellung der Gelben Behälter und Klärung von Entsorgungsproblemen) unter Tel. 0381 4593-10044

Weitere Informationen:
www.muelltrennung-wirkt.de
www.rostock.de/umweltamt

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Umwelt & Natur | Di., 20.01.1970 - 08:02 Uhr | Seitenaufrufe: 98
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