Haftbefehl am Überseehafen Rostock vollstreckt
Rostock-Überseehafen (BPHR) • Bereits im September 2018 wurde ein damals 28-jähriger Mann durch das Amtsgericht Freising wegen exhibitionistischer Handlungen zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 2.000,- Euro rechtskräftig verurteilt.
Da der rumänische Staatsangehörige der Zahlung der Geldstrafe zunächst nicht nachkam, wurde dieser durch die Staatsanwaltschaft Landshut seit Juli 2019 per Vollstreckungshaftbefehl ausgeschrieben.
Gestern Abend, den 05.04.2023, gegen 23 Uhr konnte der heute 33-Jährige im Überseehafen Rostock, durch eine Streife der Bundespolizei, bei der Einreise mit der Fähre aus Dänemark kommend, festgestellt werden. Bei der Überprüfung seiner Personalien im Fahndungssystem, wurde der Vollstreckungshaftbefehl ermittelt.
Mit Zahlung der geforderten Geldstrafe in Höhe von 2.000,- Euro plus 155,- Euro konnte der Mann eine 50-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden und seine Reise fortsetzen.
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Polizeibericht | Di., 20.01.1970 - 11:52 Uhr | Seitenaufrufe: 100« zurück zur News-Übersicht