Bürgerschaft beschließt qualifizierten Mietspiegel 2024 - Erstmals unterstützt jetzt ein Online-Rechner
Rostock (HRPS) • Wer seine Vergleichsmiete schnell errechnen möchte, kann dafür ab 1. Mai 2024 einen Online-Mietspiegelrechner nutzen. Erstmals bietet die Hanse- und Universitätsstadt Rostock diesen einfachen, digitalen Zugang zusätzlich zum neuen qualifizierten Mietspiegel 2024, der am 17. April 2024 von der Bürgerschaft beschlossen wurde, an.
Das 44-seitige Dokument, das zum 1. Mai 2024 in Kraft tritt, wird ab diesem Zeitpunkt im Internet unter www.rostock.de/mietspiegel zu finden sein, teilt das Bauamt mit. Zusätzlich wird der Methodenbericht zum Rostocker Mietspiegel veröffentlicht. Darin sind die Arbeitsschritte zur Erstellung des Mietspiegels, die Datenerhebung und die Auswertung detailliert dokumentiert.
Der durchschnittliche Mietpreis in Rostock liegt derzeit bei 7,13 Euro pro Quadratmeter und hat sich im Vergleich zum Mietspiegel 2021 um 0,88 Euro erhöht.
Qualifizierte Mietspiegel informieren dank statistischer Marktanalyse objektiv und besonders realitätsgetreu über die örtlichen Mieten. Damit geben sie Orientierung bei neuen Verträgen sowie Vereinbarungen zur Miethöhe und gestalten den Wohnungsmarkt transparenter. Darüber hinaus kommt dem Mietspiegel mit Inkrafttreten der in Rostock seit Oktober 2018 geltenden Mietpreisbremse und abgesenkten Kappungsgrenze weitere Bedeutung zu. So ist die Möglichkeit einer Mieterhöhung bei Wiedervermietung auf eine Höhe begrenzt, die die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens zehn Prozent übersteigt. Darüber hinaus darf die Miete innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 15 Prozent - statt 20 Prozent - erhöht werden, höchstens jedoch bis zur ortsüblichen Vergleichsgrenze.
Basis der in Rostock verarbeiteten Informationen waren Befragungen der Mieter*innen und Vermieter*innen aus dem letzten Jahr zur ortüblichen Vergleichsmiete. Dabei flossen unter anderem Angaben zur Lage, Beschaffenheit und energetischen Ausstattung des Wohnraums ein. Rund 10.000 Mieter*innen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock waren angeschrieben und um Mitwirkung gebeten worden. Daran schloss sich auch eine Vermieterbefragung an.
„Besonderer Dank gilt allen Rostockerinnen und Rostockern sowie den jeweiligen Vermieterinnen und Vermietern, die an der Befragung teilgenommen und die Stadt mit der Beantwortung des Fragebogens zur Mietspiegelerstellung unterstützt haben“, unterstrich Oberbürgermeisterin Eva-Maria Kröger.
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock erstellt seit 2005 qualifizierte Mietspiegel. Sie werden im Arbeitskreis Mietspiegel, dem Interessenvertreter von Mieter*innen und Vermieter*innen angehören, erörtert.
Der aktuelle qualifizierte Mietspiegel gilt bis 30. April 2026 und wird dann einmalig für weitere zwei Jahre fortgeschrieben, also bis zum 30. April 2028.
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Lokales | Di., 20.01.1970 - 20:58 Uhr | Seitenaufrufe: 24« zurück zur News-Übersicht