Versammlungslagen in der Polizeiinspektion Rostock
Rostock (PIHR) • Im Zuständigkeitsbereich des Polizeireviers Rostock-Lichtenhagen wurden am 01.06.2024 mehrere Versammlungslagen durchgeführt und polizeilich begleitet.
Die für die Warnowallee in Lütten-Klein angemeldete Versammlung der VVN BdA mit avisierten 300 Teilnehmern wurde am Morgen durch den Anmelder abgesagt und von daher nicht durchgeführt. Der an derselben Örtlichkeit in der Zeit zwischen 12:00 und 15:00 Uhr angemeldete Info-Stand der AfD fand ohne Störungen statt.
Die Neue Stärke Partei (NSP) hatte unter dem Motto "Nie wieder ist jetzt" im Bereich Leuchtturm Warnemünde eine Versammlung angemeldet, die zunächst durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock verboten wurde. Das Verwaltungsgericht Schwerin hob diese Verbotsverfügung auf. An der Versammlung nahmen schließlich ca. 20 Personen teil. Die Personengruppe spielte Musik ab und sang lautstark mit.
Gegenüber dieser Versammlung trafen sich 10 Personen linke Klientel und meldeten eine Versammlung an, die von der Polizei als Eilversammlung eingestuft wurde. Diese Teilnehmenden sangen eigene Lieder. Wegen des Zeigens des Mittelfingers wurde eine Anzeige aufgenommen.
Beide Versammlungen wurden gegen 13:30 Uhr beendet.
Teilweise bis zu 50 Teilnehmende, darunter 5 Kinder, nahmen an der Versammlung anlässlich des "Internationalen Anti-Kreuzschifffahrtstages" teil. Die hauptsächlich aus bürgerlicher Klientel bestehende Gruppe verhielt sich friedlich. Sie blockierte die Straße "Werftallee", Ecke Kerner-Straße. Ein ungehindertes Durchfahren von Rettungskräften konnte erfolgen. Ebenso war der Durchlass von Passagieren, die um 18:00 Uhr mit dem Kreuzliner ablegen wollten, zu jeder Zeit gewährleistet.
Aufgrund dieser Blockadeaktion wurde eine Vollsperrung der Werftallee ab Kreuzung Kerner-Straße eingerichtet, die Fährverbindung Warnemünde
- Hohe Düne war zwischen 12:00 und 17:00 Uhr nur für den Fußgänger-und Fahrradverkehr möglich. Dadurch kam es zeitweise zu Stauerscheinungen und Verkehrsbeeinträchtigungen auf der Stadtautobahn Ortseingang Warnemünde.
Gegen 17:10 Uhr entfernten sich die Demonstranten von der Fahrbahn, die Verkehrssperrungen wurden aufgehoben. Das Kreuzfahrtschiff konnte um 18:30 Uhr ablegen.
Die Gesamtsituation, insbesondere mit Blick auf die Verkehrsbeeinträchtigungen in Warnemünde sowie Hohe-Düne, erlaubte es, den Demonstrierenden den entsprechenden auch zeitlichen Raum für die Ausübung ihres Grundrechts einzuräumen. Ein konsequentes polizeiliches Einschreiten mit körperlicher Gewalt wurde zu diesem Zeitpunkt als unverhältnismäßig eingestuft.
Die Polizei ist über eine Internetrecherche auf die geplante Aktion der letzten Generation aufmerksam geworden. So wurde im Rahmen der Veranstaltungslage am 01.06.2024 auch diese berücksichtigt. Vor Ort meldete eine verantwortliche Person eine Versammlung der Letzten Generation an, der Rechtsausübung auf Versammlungsfreiheit wurde seitens der Polizeiführung stattgegeben.
Wegen der nicht angemeldeten Versammlungen aus dem linken Spektrum sowie der Letzten Generation wurden dennoch Anzeigen wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz aufgenommen.
Die Polizei schützte die gesamten Versammlungen mit ca. 84 Beamten der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern.
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Polizeibericht | Di., 20.01.1970 - 22:00 Uhr | Seitenaufrufe: 39« zurück zur News-Übersicht