Entwicklung der Abfallgebühren im Jahr 2025 – Bürgerschaft entscheidet im November
Rostock (HRPS) • Vorbehaltlich des Beschlusses der Rostocker Bürgerschaft im November 2024 tritt am 1. Januar 2025 eine Neufassung der Rostocker Abfallgebührensatzung in Kraft. Diese Neufassung soll nicht nur mehr Rechtssicherheit schaffen, sie bietet auch die Gelegenheit, die bestehenden Regelungen umfassend zu überprüfen und an aktuelle Bedürfnisse anzupassen. Zusätzlich sind die neuen Satzungsbestimmungen übersichtlicher und anwenderfreundlicher gestaltet.
Das bisherige Gebührensystem soll unverändert bestehen bleiben. Für Haus- und Geschäftsmüll soll auch künftig weiterhin eine Behältergebühr erhoben werden, deren Höhe sich nach Anzahl, Volumen und der Leerungshäufigkeit der Abfallbehälter richtet.
Bei privaten Haushalten sowie Ferienwohnungen und -häusern soll weiterhin eine Abfallverwertungsgebühr auf Grundlage der Anzahl der auf dem Grundstück gemeldeten Personen bzw. der Anzahl der Wohneinheiten von Ferienobjekten erhoben werden. Die Abfallverwertungsgebühr ist eine Einheitsgebühr und deckt die Kosten für die Entsorgung von Sperrmüll, Papier- und Pappe, Bioabfällen (nicht bei Eigenkompostierung), Elektro- und Elektronikaltgeräten und weiteren verwertbaren Abfällen einschließlich des Betreibens der Recyclinghöfe und der Verwaltung.
Die Abfallverwertungsgebühren sollen im Jahr 2025 moderat um 3,2 Prozent auf 55,33 Euro pro Person steigen. Die Abfallverwertungsgebühr für Einwohnerinnen und Einwohner, die Eigenkompostierung betreiben, sollen mit einer leichten Senkung von 0,45 Euro auf 38,88 Euro stabil bleiben. Die Behältergebühren sollen um durchschnittlich 7,7 Prozent steigen. So würde sich beispielsweise die Jahresgebühr für einen 80-Liter-Behälter bei wöchentlicher Leerung um 6,27 Euro auf 90,56 Euro erhöhen.
Die Erhöhungen ergeben sich einerseits durch Tarifentwicklung bei Löhnen und Gehältern, Personalerweiterung aufgrund gestiegener Anforderungen bei der Sammlung der Abfälle, der Inbetriebnahme des Recyclinghofs im Stadtteil Toitenwinkel und Anschaffung von Abfallsammelfahrzeugen mit alternativen Antrieben.
Die Anpassungen der Abfallgebühren sind notwendig, um die steigenden Kosten zu decken. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock bleibt bestrebt, den Service für ihre Einwohnerinnen und Einwohner sowohl ökonomisch als auch umweltfreundlich zu gestalten und dabei gleichzeitig die Qualität stetig zu verbessern.
Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Umwelt & Natur | Mi., 21.01.1970 - 01:29 Uhr | Seitenaufrufe: 26« zurück zur News-Übersicht